F1 – Risikoarchitektur & Verständnis
☐ Die Risikoarchitektur der Anlageform ist inhaltlich verstanden (nicht nur beschrieben).
☐ Asymmetrische Risiko-Ertrags-Profile sind bekannt und akzeptiert.
☐ Hebel-, Pfad- oder Kaskadeneffekte werden gedanklich antizipiert.
☐ Korrelationen in Stressphasen werden berücksichtigt.
☐ Seltene Extremereignisse werden nicht ausgeblendet.
Ableitung: → Hohe Anforderungen an Modul A (Theorie) und Modul C (Risikokompetenz)
F2 – Verlustdynamik & Reaktionsfähigkeit
☐ Verlustgeschwindigkeit und -tiefe sind realistisch eingeschätzt.
☐ Irreversible Verluste werden gedanklich zugelassen.
☐ Reaktionszeit im Verlustfall ist bekannt und akzeptiert.
☐ Handlungsspielräume im Stressfall sind vorhanden.
☐ Verluste gefährden nicht die Gesamtstruktur.
Ableitung: → Kritisch bei schwacher Verlusttoleranz (Modul C) oder reaktivem Verhalten (Modul D)
F3 - Entscheidungsdichte & Fehlertoleranz
☐ Die Anlageform erfordert häufige Entscheidungen (bewusst erkannt).
☐ Fehler haben spürbare Konsequenzen.
☐ Fehlentscheidungen erzwingen nicht automatisch Folgeentscheidungen.
☐ Entscheidungslogik ist reproduzierbar.
☐ Regelabweichungen sind die Ausnahme, nicht die Regel.
Ableitung: → Hohe Anforderungen an Modul D (Entscheidungsstabilität)
F4 – Psychologische Belastbarkeit
☐ Volatilität wird emotional ausgehalten.
☐ Drawdowns führen nicht zu impulsivem Handeln.
☐ Zeitdruck erzeugt keine Entscheidungsverkürzung.
☐ Soziale Vergleichbarkeit beeinflusst Entscheidungen nicht übermäßig.
☐ Kontrollverlust wird akzeptiert.
Ableitung: → Zentrale Rolle von Modul C (mentale Tragfähigkeit) und Modul E (Reflexion)
F5 – Steuerungs- & Umsetzungsfähigkeit
☐ Die Anlageform ist operativ steuerbar, nicht nur erklärbar.
☐ Praktische Erfahrung geht über Einzelfälle hinaus.
☐ Technische / organisatorische Anforderungen sind beherrschbar.
☐ Prozesse funktionieren auch unter Stress.
☐ Abhängigkeiten von Dritten sind bekannt.
Ableitung: → Hohe Anforderungen an Modul B (Praxis) und Modul D (Umsetzung)
F6 – Externe Abhängigkeiten & Unsicherheit
☐ Exogene Risiken werden akzeptiert.
☐ Ereignisrisiken werden nicht rationalisiert.
☐ Regulatorische oder strukturelle Eingriffe sind einkalkuliert.
☐ Liquiditäts- oder Gegenparteirisiken sind bekannt.
☐ Nicht-Beeinflussbarkeit wird nicht kompensiert.
Ableitung: → Kritisch bei schwacher Akzeptanz von Unsicherheit (Modul C & E)
F7 – Diskrepanz-Analyse (Kern der Ableitung)
☐ Risikoanforderungen übersteigen nicht das Kenntnisniveau.
☐ Risikoanforderungen übersteigen nicht die Erfahrungstiefe.
☐ Risikoanforderungen passen zur Risikoreife.
☐ Entscheidungsanforderungen passen zur Entscheidungsstabilität.
☐ Psychologische Belastung passt zur Reflexionsfähigkeit.
Ableitung: → Diskrepanzen = erhöhte Angemessenheitsrisiken
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